• Logo
  • Rechtsanwälte

Mandanteninformationen

Wir bieten einen Ausbildungsplatz zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten für das Jahr 2024

 

Bei Interesse gerne melden!

 

Aktuelle Rechtsprechungsinformationen:

 

Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht

Antragsfrist für erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um 3 Monate bis zum 30.6.2021 verlängert. Den erleichterten Zugang können Betriebe, die bis 30.6.2021 erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, bis 31.12.2021 in Anspruch nehmen. Voraussetzung:

  • Mindestens 10 % der Beschäftigten sind vom Arbeitsausfall betroffen.
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Mit der Regelung soll Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe und deren Beschäftigte geschaffen werden.

Zurück