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Aktuelles aus dem Sozialrecht

Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung können Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer sind erlaubt.

Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie enthält auch die Namen der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und ist im Internet einsehbar.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss vor, dass Krankenkassen die Kosten für die Verhütungspille zwei Jahre länger und damit bis zum 22. Lebensjahr übernehmen. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Werbeverbots für Schwanger-schaftsabbrüche am 15.3.2019 gebilligt.

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