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Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht Sulz Oberndorf am Neckar

Arzthaftung – wenn der behandelnde Arzt einen entscheidenden Fehler gemacht hat

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Casagranda

Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sehr schnell an Bedeutung gewonnen hat. Ein Grund dafür ist, dass viele Patienten den behandelnden Ärzten nicht mehr den Vertrauensvorschuss schenken wie noch 20 Jahren. Der moderne Patient akzeptiert es nicht kommentarlos, das Objekt eines Behandlers zu sein. Er möchte aktiv an seiner Therapie teilnehmen und mitentscheiden - schließlich geht es um seine Gesundheit und sein Leben. Ein anderer Grund für die steigende Zahl von juristischen Verfahren gegen Ärzte sind die Sparbestrebungen im Gesundheitswesen. Eine optimale Versorgung und Behandlung der Patienten ist dadurch oft nicht möglich. So fallen bei Kassenpatienten bisweilen notwendige ärztliche Leistungen den Einsparungen zum Opfer. Weil die Ärzte durch die Gesundheitsreformen weniger verdienen, lassen manche von ihnen den Patienten nur noch die medizinische Hilfe zukommen, die zu ihrem Arztbudget passt.

Bei der Behandlung durch Ärzte lassen sich aber auch Fehler nicht ausschließen, schließlich arbeiten hier nur Menschen. Wenn aber ein Patient massiv in seiner Gesundheit geschädigt wird, darf es kein Tabu sein, zumindest auf der finanziellen Seite einen bestmöglichen Ausgleich zu schaffen. Damit kann der Patient entweder eine andere Behandlung anstreben oder sich Hilfen leisten, die ein Leben mit dem Schaden erträglicher machen. Stichworte sind Entschädigung und Schmerzensgeld.

Arzthaftung und Arzthaftungsrecht
Für Patienten ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn nicht sogar unmöglich, die Umstände einer fehlerhaften Behandlung zu erkennen. Meist werden die Missstände erst aufgedeckt, wenn der Patient einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts hinzuzieht. Wenn Sie das Gefühl haben, durch ein vermeidbares ärztliches Versagen geschädigt worden zu sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen und erstreiten notfalls eine angemessene Entschädigung für Sie.

Arzthaftung und Arzthaftungsrecht betreffen alle Bereiche von Behandlungsfehlern über Kunstfehler bis zum echten Ärztepfusch. In jedem Fall sind dadurch immer Menschen betroffen, manchmal sogar ihr Leben. In solchen Situationen, die geprägt sind von Wut oder Verzweiflung, ist ein fundiert beratender Rechtsbeistand Stütze und Hilfe zugleich. Dann lässt es sich leichter ertragen, dass ein möglicher Verursacher der Gesundheitsbeschädigung oft hart und abweisend reagiert oder die Schädigung gar leugnet.

Wir tragen unseren Teil dazu bei, Ihre Ungewissheit zu beseitigen. Wir erklären Ihnen, wie es beruflich und familiär weitergehen kann und wir vertreten Ihre Interessen, notfalls auch vor Gericht.

Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Medizinrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Arzthaftung
  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Kunstfehler
  • Therapiefehler
  • Schönheitsoperationen
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Personenschäden
  • Ständerecht
  • Gutachter

Rechtsanwalt Baurecht Sulz Oberndorf am Neckar

Baurecht – das Recht als Fundament

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Karsten

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf

  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Nachbarrecht
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Gewährleistung
  • Architektenrecht

Rechtsanwalt Rechtsanwältin Anwalt Erbrecht Sulz Oberndorf am Neckar

Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Karsten, Rechtsanwältin Himmelspach

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt es am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.

Umso mehr gehören auch die menschlicher Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich

 

Rechtsanwalt Familienrecht Sulz Oberndorf am Neckar

Familienrecht – sachlich, fundiert und ohne Emotionen

Ansprechpartner: Fachanwältin Casagranda, Rechtsanwalt Karsten
Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.

Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht - hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an.

Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, denn nur dann können wir konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.

Typische familienrechtliche Angelegenheiten

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Adoptionsverfahren