Mandanteninformationen
Wir bieten einen Ausbildungsplatz zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten für das Jahr 2024
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Aktuelle Rechtsprechungsinformationen:
Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
Widerrufsfrist beginnt "frühestens nach Erhalt der Widerrufsbelehrung"
Eine in einem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, die dahin lautete,
die Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung",
informierte die Darlehensnehmer nicht hinreichend deutlich über den Beginn
der Frist.
Auf die Gesetzlichkeitsfiktion des vom Verordnungsgeber eingeführten Musters
für die Widerrufsbelehrung kann sich der Darlehensgeber nicht berufen,
wenn er gegenüber dem Muster erhebliche Änderungen vorgenommen hat.